Umweltschutzorgane
Sie können in Niederösterreich von einer Bezirkshauptmannschaft geprüft und beeidet werden. Bei Verdacht auf schädliche Eingriffe in die Umwelt dürfen sie Erhebungen durchführen, um den Verursacher festzustellen und erstatten der Bezirkshauptmannschaft Meldung.
Feldschutzorgane
Sie werden von einer Gemeinde für das Gemeindegebiet bestellt. Ihre Aufgabe ist es, z.B. Felder, Weingärten, Wiesen und Almen sowie die der landwirtschaftlichen Produktion dienenden Güter und Produkte der Landwirtschaft gegen unbefugte Nutzung, Aneignung und Beschädigung zu schützen.