Artenschutz

Artenschutz bedeutet, wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen sowie ihre natürlichen Lebensräume zu schützen, pflegen und zu fördern. Er umfasst all jene Arten, die frei in unserer Natur vorkommen. Viele dieser Arten stehen unter besonderem gesetzlichem Schutz, weil ihre Bestände durch Lebensraumverlust, Klimawandel oder menschliche Eingriffe unter Druck geraten sind.

Artenschutz sichert damit nicht nur einzelne Tier- und Pflanzenarten, sondern das Gleichgewicht ganzer Ökosysteme, von dem letztlich auch wir Menschen abhängen.

Artenschutz in der Praxis

Die NÖ Berg- und Naturwacht setzt den gesetzlichen Artenschutz in der Praxis um. Unsere Mitglieder sind in ganz Niederösterreich unterwegs, um geschützte Arten und ihre Lebensräume zu beobachten, zu betreuen und zu schützen. Das reicht von der Kartierung und Pflege von Lebensräumen seltener Pflanzenarten über die Betreuung von Niststätten und Horsten bis zur Aufklärungsarbeit vor Ort, wenn Menschen auf geschützte Arten treffen.

Ein Auszug aus unseren Artenschutzprojekten:

  • Ameisenhege – Schutz hügelbauender Ameisenarten
  • Feuerlilien-Betreuung – Erhaltungsprojekt am Annaberg
  • Storchenschutz – Betreuung von Storchenhorsten und Beringung

Rechtliche Grundlagen

In Niederösterreich unterliegen wild lebenden Tiere und Pflanzen (ausgenommen jagdbares Wild) dem Schutz durch das NÖ Naturschutzgesetz aus dem Jahr 2000. Sie dürfen, mit wenigen Ausnahmen, nicht mutwillig beeinträchtigt werden.

Viele Tiere und Pflanzen sind explizit in der NÖ Artenschutzverordnung gelistet und dadurch deutlich strenger geschützt.

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