Aufgrund der kontinuierlich steigenden Waldbrandgefahr treten derzeit in vielen Bezirken „Waldbrandverordnungen“ in Kraft. Diese verbieten das Entzünden von Feuern, Rauchwaren und sonstigen Feuerquellen im Wald und dessen Gefährdungsbereich.
Die Verordnung gilt auch für Brauchtumsfeuer und auch wenn die Feuerstelle gegen Ausbreitung abgesichert ist. Selbst dann, wenn die Absicherung durch die Feuerwehr erfolgt. Ausnahmen gelten nur, wenn diese in der jeweiligen Verordnung des betreffenden Bezirks festgelegt werden oder im Einzelfall ein entsprechender Bescheid vorliegt.
Wir empfehlen sich im Zweifelsfall im Vorhinein bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat (In den Städten Krems, St. Pölten, Waidhofen / Ybbs, Wr. Neustadt) zu informieren.
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