Natur- und Umweltschutz

Waldbrandverordnungen in Kraft

Von den Bezirkshauptmannschaften des Landes Niederösterreich können Waldbrandverordnungen veröffentlicht werden, welche das Entzünden von Feuern, neben den ständig gültigen Regulierungen (NÖ Feuerwehrgesetz, Bundesluftreinhaltegesetz, etc.),  weiter einschränken.

Aktuell (07.04.2023) gelten in Niederösterreich in einigen Bezirken Waldbrandverordnungen. Sie werden in Kürze auch in den verbleibenden Bezirken wieder in Kraft treten.

Liste der aktuellen Waldbrandverordnungen

Stand: 07.04.2023

Was beschränkt diese Verordnungen?

Sie verbieten jegliches Feuerentzünden. Dazu gehört:

  • Lagerfeuer
  • Grillen mit Glut (Kohle) sowie Grillfeuer
  • Rauchen
  • Pyrotechnik, Feuerwerk
  • Brauchtumsfeuer (Sonnwendfeuer, Osterfeuer)

Wo gelten die Beschränkungen?

  • Im Wald
  • In Waldnähe (Gefährdungsgebiet, vereinfacht überall, wo ein Übergreifen der Flammen auf den Wald nicht ausgeschlossen werden kann. Auch durch Funkenflug.)
  • Das Verbot gilt beispielsweise auch auf Privatgrundstücken, in Gärten und Parks, auf welche eine der ersten beiden Punkte zutrifft.

Auszug aus der Verordnung:

„Im gesamten Verwaltungsbezirk [..] sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Hinweis:
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.“

Mehr Informationen zum Thema Waldbrand und Entzünden von Feuern findet ihr unter Brandschutz.